E-Rechnung empfangen & archivieren So bleibst du GoBD-konform
Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Wir zeigen, was du wirklich brauchst, wie du XRechnungen kostenlos liest und wie du sie 8 Jahre richtig aufbewahrst.
Beim Thema E-Rechnung denken die meisten ans Schreiben. Dabei betrifft die erste Stufe der Pflicht alle Unternehmen schon heute: Seit dem 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen von Lieferanten annehmen können — auch als Kleinunternehmer. Und du musst sie richtig aufbewahren. Hier ist der Praxis-Leitfaden.
- 📧Ein E-Mail-Postfach — das reicht rechtlich aus. Ideal ist eine eigene Adresse nur für Rechnungen, z. B. rechnungen@deine-firma.de.
- 👁️Einen Viewer — XRechnungen sind reine XML-Dateien und brauchen ein Programm zum Anzeigen. ZUGFeRD-Rechnungen öffnest du wie ein PDF.
- 🗄️Ein Archiv — die Originaldatei muss unverändert und lesbar aufbewahrt werden.
Nein — im B2B-Bereich darfst du eine korrekte E-Rechnung nicht ablehnen und auf Papier bestehen. Umgekehrt gilt: Während der Übergangszeit darf dir ein Lieferant noch eine PDF- oder Papierrechnung schicken. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist dabei nur mit deiner Zustimmung erlaubt.
Für die Aufbewahrung gelten die GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung). Die wichtigsten Punkte:
- 1️⃣Original aufbewahren — die XML-Datei bzw. das ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML. Ein Ausdruck oder ein neu gespeichertes PDF reicht nicht.
- 2️⃣Unveränderbar speichern — Änderungen müssen ausgeschlossen oder nachvollziehbar sein.
- 3️⃣Maschinell auswertbar halten — die Datei muss auch in Jahren noch lesbar sein, z. B. bei einer Betriebsprüfung.
- 4️⃣Wiederfindbar ablegen — sinnvolle Dateinamen oder eine Ablage im Buchhaltungsprogramm.
- 5️⃣Abläufe dokumentieren — wer Rechnungen ablegt, wie gesichert wird, wer Zugriff hat (Verfahrensdokumentation).
Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV gilt für Buchungsbelege — und damit Rechnungen — eine Frist von 8 Jahren statt bisher 10. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres. Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare bleiben bei 10 Jahren, für Unternehmen unter BaFin-Aufsicht gilt eine Sonderregel.
| Software | E-Rechnung empfangen | Ab |
|---|---|---|
| Lexware Office | ✅ alle Tarife, Daten werden ausgelesen | 7,90 €/Monat |
| WISO MeinBüro | ✅ alle Tarife (Belegarchiv) | 10,90 €/Monat |
| sevdesk | ⚠️ ab Tarif Buchhaltung | 22,90 €/Monat* |
| easybill | ✅ Bezahltarife | 9 €/Monat* |
| Papierkram | ✅ laut Anbieter alle Tarife | 0 € |
Netto, Stand Oktober 2026, * bei jährlicher Zahlung (reguläre Preise ohne Aktionsrabatt). Ausführlich im E-Rechnung Software Vergleich.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Stand Oktober 2026.